Samstag, 14. August 2010

Testament Soforterbschaft

Soforterbschaft. ( vorbehaltlich rechtlicher Prüfung durch RA oder Notar )

Hiermit wähle ich, , die gewillkürte Erbfolge.

Ich treffe nach reiflicher Überlegung für mein Erbe die folgenden Festlegungen.

Mein …........... erhält 20% vom erbschaftssteuerlichen Wert meines
Vermögens in Form einer Barzahlung.

Für meine beiden Töchter, ….......... verfüge ich eine Teilungsanordnung mit Wertausgleich.
Beide Töchter erben zu gleichen Teilen, nachdem der Anteil meines Bruders zum Abzug gebracht wurde.Das Vermögen soll folgendermaßen aufgeteilt werden:

Meine Tochter Tochter 1 erhält ......................

Meine Tochter 2 (Praxisnachfolgerin) erhält ...........
Sie erhält weiterhin meine Praxis, und somit mein freiberufliches Vermögen.
Gleichzeitig weise ich meiner Tochter 2 (Praxisnachfolgerin) den Freibetrag für privilegiertes Betriebsvermögen zu 100% zu.

Als Abwicklungsvollstrecker lege ich bei meinem Ableben meine Tochter
und bei deren Ableben meinen Bruder .......fest.

Sollte in dem Vermögen meiner Erben eine Zwangsvollstreckung betrieben werden oder eine persönliche Insolvenz mit gleichen Folgen zu erwarten sein, ist es mein Wille dass in diesem Fall meine diesen Personen zugedachte Erbschaft auf deren leibliche Kinder übergeht.

Bei Ableben der von mir bedachten Erben soll mein verbliebenes, vererbtes Vermögen stets auf deren leibliche Kinder und wenn dies nicht möglich ist auf das verbliebene Geschwisterteil übertragen werden. Eine Erbschaft an Schwiegerkinder soll somit nach meinem Willen unterbunden werden.

Für den Fall, dass es durch Rechtsstreitigkeiten der Erben bezüglich meiner Nachlassentscheidungen zu einer zwangsweisen Versteigerung - Teilung durch Verkauf
unter Wert - kommt, verfüge ich ein Teilungsverbot für das Immobilienvermögen.
Kosten, Nutzen und Lasten sind bis zur Teilung aus dem Gesamtvermögen zu tragen.





Im Wege der Auflage verpflichte ich alle Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Auflagebegünstigten, Streitigkeiten, die durch dieses Testament hervorgerufen sind und ihren Grund in dem Erbfall haben, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte einem Schiedsgericht zu unterwerfen. Das Schiedsgericht sowie die anzuwendende Verfahrensordnung ist von der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE), Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal/Heidelberg (Tel. (07265) 493744/56 begin_of_the_skype_highlighting              (07265) 493744/56     
Internet: www.erbrecht.de) mit verbindlicher Wirkung zu bestimmen.

In Erweiterung von § 2194 BGB bestimme ich alle in der Verfügung von Todes wegen Bedachten sowie einen eventuell bestellten Testamentsvollstrecker zu Vollziehungsberechtigten dieser Auflage.



Ort, Datum


Vorname Zuname

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen