Samstag, 14. August 2010

Testament " Vermächtnis"

Finanzökonomisches Konzept.
Wir empfehlen stets notarielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Ich, …............., treffe nach reiflicher Überlegung für mein Erbe die folgenden Festlegungen.

Es ist mein Wille, dass bei meinem Ableben mein Vermögen in Form einer Soforterbschaft an meinen Mann............ als Alleinerben übergeht. Ich weise Ihm den Freibetrag für Betriebsvermögen zu.

Vermächtnisweise erhalten meine Kinder......... und ….......... jeweils.....€.

Es ist mein Wille, dass meine Kinder bei meinem Tod keine, eventuell bestehende Pflichtteilansprüche gegen den Willen meines Mannes geltend machen.

Als alleinigen Ersatzerben bestimme ich meinen Sohn/ Tochter.
Meine …. erhält zum Ausgleich die Hälfte meines Vermögens als Vermächtnis.
…...... erbt somit auch die ….......................................

Die gleiche Erbfolge gilt für den Fall, dass mein Mann ........... gleichzeitig oder aus gleichem Anlass mit mir verstirbt.

Als Abwicklungsvollstrecker lege ich bei meinem Ableben meinen Mann .....und bei dessen Ableben .......... fest.

Zum Vormund meines Sohnes .......... bestelle ich bei vorzeitigem Ableben meines Mannes …........
Zum Vormund meiner Tochter .......... bestimme ich meinen ............

Sollten sich aus meiner Anordnung Unstimmigkeiten bezüglich des Wertausgleiches ergeben, ist ein unabhängiger Gutachter der Industrie- und Handelskammer Chemnitz und wenn dies nicht möglich ist, ein von der Schiedsgerichtsbarkeit benannter unabhängiger Gutachter zur Wertfeststellung heranzuziehen. Das Ergebnis dieses Gutachtens ist als verbindlich unter Ausschluss des Rechtsweges umzusetzen.

Sollte in dem Vermögen meiner Erben eine Zwangsvollstreckung betrieben werden oder eine persönliche Insolvenz mit gleichen Folgen zu erwarten sein, ist es mein Wille, dass in diesem Fall meine diesen Personen zugedachte Erbschaft auf deren leibliche Kinder übergeht.

Bei Ableben der von mir bedachten Erben soll mein verbliebenes vererbtes Vermögen stets auf deren leibliche Kinder und, wenn dies nicht möglich ist, auf das verbliebene Geschwisterteil übertragen werden. Eine Erbschaft an Schwiegerkinder soll somit nach meinem Willen unterbunden werden.

Für den Fall, dass es durch Rechtsstreitigkeiten der Erben bezüglich meiner Nachlassentscheidungen zu einer zwangsweisen Versteigerung - Teilung durch Verkauf
unter Wert - kommt, verfüge ich ein Teilungsverbot für das Immobilienvermögen.
Kosten, Nutzen und Lasten sind bis zur Teilung aus dem Gesamtvermögen zu tragen.

Im Wege der Auflage verpflichte ich alle Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Auflagebegünstigte, Streitigkeiten, die durch dieses Testament hervorgerufen sind und ihren Grund in dem Erbfall haben, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte einem Schiedsgericht zu unterwerfen.
Das Schiedsgericht sowie die anzuwendende Verfahrensordnung ist von der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE), Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal/Heidelberg (Tel. (07265) 493744/5
Internet: www.erbrecht.de) mit verbindlicher Wirkung zu bestimmen.

In Erweiterung von § 2194 BGB bestimme ich alle in der Verfügung von Todes wegen Bedachten sowie einen eventuell bestellten Testamentsvollstrecker zu Vollziehungsberechtigten dieser Auflage.

Ort, Datum
Vorname Zuname

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